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Freelance-Rechnungen in Frankreich: Der Leitfaden 2026

Wer als Freelancer in Frankreich fakturiert, muss spezifische Regeln beachten: 20% Standard-MwSt., Zahlungsfristen um 30 Tage und Reporting an die DGFiP in EUR. Fehler können Umsatz durch Streit kosten — oder eine Prüfung auslösen.

Was jede Rechnung in Frankreich enthalten muss

Beginnen Sie beim gesetzlichen Minimum: fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer, Ihr Firmenname und Steuernummer, Name und Steuernummer des Kunden, Ausstellungsdatum, klare Leistungsbeschreibung, Betrag in EUR, anwendbarer MwSt-Satz (20%) und Gesamtbetrag. Fehlt etwas davon, ist die Rechnung nicht konform und der Vorsteuerabzug auf Kundenseite anfechtbar.

MwSt., Zahlungsfristen und Verzugszinsen in Frankreich

Der Standard-MwSt-Satz in Frankreich beträgt 20%. Standard-Zahlungsfristen liegen um 30 Tage ab Ausstellung. Bauen Sie Verzugszinsen in Ihre AGB ein — sie später durchzusetzen ist schwieriger, wenn der Vertrag schweigt.

Die landesspezifische Regel, die die meisten Freelancer in Frankreich übersehen

Das französische Recht begrenzt Zahlungsfristen auf 60 Tage ab Rechnungsdatum (45 Tage Monatsende). Verzugszinsen sind standardmäßig EZB-Satz plus 10 Punkte, zuzüglich 40 € Pauschale — sie fallen automatisch an, auch ohne Vertragsklausel.

Saubere Rechnungen schnell ausstellen

Manuelle Rechnungsstellung — auch im Spreadsheet — wird ab fünf Kunden riskant. SnapCost erzeugt konforme Rechnungen in EUR mit korrekter MwSt., fortlaufender Nummer, Ihrem Branding und Zahllink. Dasselbe Dashboard verfolgt Zahlungsstatus, schickt sanfte Erinnerungen und exportiert zum Jahresende einen sauberen Umsatzbericht.