Wer als Freelancer in Spanien fakturiert, muss spezifische Regeln beachten: 21% Standard-MwSt., Zahlungsfristen um 30 Tage und Reporting an die AEAT in EUR. Fehler können Umsatz durch Streit kosten — oder eine Prüfung auslösen.
Was jede Rechnung in Spanien enthalten muss
Beginnen Sie beim gesetzlichen Minimum: fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer, Ihr Firmenname und Steuernummer, Name und Steuernummer des Kunden, Ausstellungsdatum, klare Leistungsbeschreibung, Betrag in EUR, anwendbarer MwSt-Satz (21%) und Gesamtbetrag. Fehlt etwas davon, ist die Rechnung nicht konform und der Vorsteuerabzug auf Kundenseite anfechtbar.
MwSt., Zahlungsfristen und Verzugszinsen in Spanien
Der Standard-MwSt-Satz in Spanien beträgt 21%. Standard-Zahlungsfristen liegen um 30 Tage ab Ausstellung. Bauen Sie Verzugszinsen in Ihre AGB ein — sie später durchzusetzen ist schwieriger, wenn der Vertrag schweigt.
Die landesspezifische Regel, die die meisten Freelancer in Spanien übersehen
Spanische Freelancer (autónomos) müssen ihre NIF auf jeder Rechnung angeben und standardmäßig 15% IRPF-Quellensteuer für B2B-Kunden in Spanien einbehalten. Reduzierte 7% in den ersten drei Tätigkeitsjahren.
Saubere Rechnungen schnell ausstellen
Manuelle Rechnungsstellung — auch im Spreadsheet — wird ab fünf Kunden riskant. SnapCost erzeugt konforme Rechnungen in EUR mit korrekter MwSt., fortlaufender Nummer, Ihrem Branding und Zahllink. Dasselbe Dashboard verfolgt Zahlungsstatus, schickt sanfte Erinnerungen und exportiert zum Jahresende einen sauberen Umsatzbericht.