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die Kilometerpauschale als Freelancer absetzen

die Kilometerpauschale gehört zu den am häufigsten übersehenen Abzügen für Freelancer — typisch absetzbar zu €0.30–0.50/km, und doch lassen die Hälfte der Selbstständigen entweder den Abzug aus oder dokumentieren ihn so schwach, dass er bei einer Prüfung umklassifiziert wird. So machen Sie es 2026 richtig.

Warum die Kilometerpauschale absetzbar ist

Das Finanzamt akzeptiert diesen Abzug, wenn die Ausgabe für die berufliche Tätigkeit notwendig, ordnungsgemäß belegt und im Verhältnis zur tatsächlichen beruflichen Nutzung steht. Die Regel gilt in fast allen europäischen Ländern mit nationalen Abweichungen bei Prozentsatz und Schwelle.

Der erforderliche Beleg

Bewahren Sie ein Fahrtenbuch mit Datum, Strecke, Kilometern und Zweck auf. Eine Kontoauszugzeile reicht nicht — der Prüfer will das Originaldokument mit Händler, Betrag, Datum und idealerweise beruflicher Begründung. Scannen Sie es noch am selben Tag; Papierbelege verblassen in Monaten.

Der häufigste Fehler

Der Hauptauslöser für eine Umklassifizierung ist Kilometer am Jahresende schätzen statt täglich zu protokollieren. In den meisten Fällen ist das ein gutgläubiger Fehler, aber das Finanzamt unterscheidet nicht — der Abzug fällt weg, Nachzahlungen mit Zinsen folgen.

Der Profi-Tipp

Die meisten Länder nutzen eine Kilometerpauschale (in DE 0,30 €/km, ab 21. km 0,38 €/km) statt detaillierter Spritkosten. Die Falle: das Fahrtenbuch muss zeitnah geführt sein — am Jahresende rekonstruierte Einträge können bei Prüfung abgelehnt werden.

Wie SnapCost das automatisiert

Beleg mit dem Smartphone scannen, die KI extrahiert Händler, Betrag und MwSt., und Sie weisen mit einem Tap die richtige Kategorie zu. SnapCost speichert das Originalbild zusammen mit den Daten, so haben Sie immer den Nachweis, den das Finanzamt verlangt — ohne im Schuhkarton zu wühlen.